Bastian_Barucker
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Hier veröffentliche ich Informationen rund um die Themen Wildnis und Natürlichkeit und aktuell auch zum Thema Corona. Mehr über mich und meine Arbeit findest du auf meiner Webseite: https://blog.bastian-barucker.de
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Wer kennt diesen Bericht des Robert-Koch-Instituts?: "Gestützt auf einen ersten Bericht des Robert Koch-Instituts sei man davon ausgegangen, dass Geimpfte auch vor Ansteckungen sicher seien. »Wir haben das Impfen als eine Lösung für den Ausstieg aus der Pandemie beworben und eine Erwartung geschürt, die wir am Ende nicht erfüllen konnten«, sagt Braun." https://archive.ph/J45rL
PAUKENSCHLAG IN OSNABRÜCK
Liebe Community,
Das Verwaltungsgericht (VG) Osnabrück hat mit Beschluss vom heutigen Tage (3.9.2024) dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage vorgelegt, ob § 20a IfSG in der Fassung vom 15.3.2022 bis 31.12.2022 mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
https://www.verwaltungsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/verwaltungsgericht-osnabruck-legt-bundesverfassungsgericht-entscheidung-uber-einrichtungs-und-unternehmensbezogene-nachweispflicht-vor-235240.html?fbclid=IwY2xjawFEEVRleHRuA2FlbQIxMQABHbRVq_wP8f65W1wRQ1qDyyMyKF00DSwS-gbJsRapCdVp33pM6mwIWthZWw_aem_qGDvQq11XNqfMaIoZ1kOQw
Nach dieser Vorschrift mussten Beschäftigte im Gesundheitswesen über einen COVID-19-Impf- oder -Genesenennachweis verfügen. Andernfalls konnte das Gesundheitsamt ihnen das Betreten der Arbeitsstelle untersagen.
Das BVerfG hatte zwar § 20a IfSG ursprünglich für verfassungskonform erklärt. Damit wollte sich das VG Osnabrück aber - mit Recht - nicht zufriedengeben angesichts der nunmehr vorliegenden RKI-Protokolle und angesichts des Ergebnisses der Vernehmung von RKI-Chef Lars Schaade.
Das BVerfG wird also erneut über die Verfassungsmäßigkeit der Pflicht zum Nachweis einer COVID-Injektion im Gesundheitswesen befinden müssen - und wird angesichts des nunmehr erreichten Verfahrensstandes nicht umhin kommen, sich mit den RKI-Protokollen zu beschäftigen.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
"Verwaltungsgericht Osnabrück legt Bundesverfassungsgericht Entscheidung über einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht vor PRESSEINFORMATION NR. 19-2024: OSNABRÜCK. Auf die mündliche Verhandlung von heute hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück das Klageverfahren einer Pflegehelferin gegen ein vom Landkreis Osnabrück 2022 mangels Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises ausgesprochenes Betretungs- und Tätigkeitsverbot ausgesetzt (vgl. Presseinformation Nr. 18/2024 vom 26.8.2024).

Die Kammer wird das Verfahren nunmehr dem Bundesverfassungsgericht vorlegen und ihm die Frage stellen, ob § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG, in der Fassung vom 18. März 2022) mit Art. 2 Abs. 2 S. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar gewesen ist.

Die Kammer geht davon aus, dass eine verfassungskonforme Auslegung der Norm nicht möglich sei. So verletze die Norm das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit sowie die Berufsfreiheit. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht bereits mit Beschluss vom 27. April 2022 (1 BvR 2649/21) die Verfassungsmäßigkeit der streitgegenständlichen Norm festgestellt. Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen. Das RKI habe das Bundesministerium für Gesundheit auch von sich aus über neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung informieren müssen. Nach der Gesetzesbegründung sei der Schutz vulnerabler Personen vor einer Ansteckung durch ungeimpftes Personal ein tragendes Motiv für die Einführung der einrichtungs- und unternehmensbezogenen Impfpflicht gewesen. Diese auf den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts beruhende Einschätzung werde durch die nun veröffentlichten Protokolle des Instituts erschüttert. Der Gesetzgeber sei seiner Normbeobachtungspflicht nicht gerecht geworden. Da § 20a IfSG im Laufe des Jahres 2022 in die Verfassungswidrigkeit hineingewachsen sei, sei eine - erneute - Vorlage an das Bundesverfassungsgericht erforderlich. Dem Verwaltungsgericht komme selbst keine Normverwerfungskompetenz zu.

Der Beschluss (3 A 224/22) ist unanfechtbar."

https://www.verwaltungsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/verwaltungsgericht-osnabruck-legt-bundesverfassungsgericht-entscheidung-uber-einrichtungs-und-unternehmensbezogene-nachweispflicht-vor-235240.html?fbclid=IwY2xjawFEEVRleHRuA2FlbQIxMQABHbRVq_wP8f65W1wRQ1qDyyMyKF00DSwS-gbJsRapCdVp33pM6mwIWthZWw_aem_qGDvQq11XNqfMaIoZ1kOQw
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Ein einführendes Video zu den RKI-Protokollen, welches einen Einstieg in die Materie bieten kann. Mehr Infos: https://www.rki-files.info
"Offensichtlich fühlte sich der Gerichtspräsident auch persönlich getäuscht. Er hatte staatliche Maßnahmen während der Coronazeit im Vertrauen auf eine saubere Arbeit von RKI & Co gestützt. Nun führte er den sichtbar irritierten Amtspräsidenten Lars Schaade regelrecht vor und brachte ihn durch kritische Nachfragen ins Schwimmen." https://scnem.com/a.php?sid=hucm9.1m7d3j7,f=1,u=7990d59c1478b7a77e6173fdd13a92d7,n=hucm9.1m7d3j7&utm_source=evalanche&utm_medium=email&utm_campaign=newsletter_republic&utm_content=29969505,l=x83053.18s7277
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Das Online-Magazin Übermedien schreibt einen Artikel über die Open-Source-Initiative der Berliner Zeitung. Da ich dort auch regelmäßig veröffentliche, komme auch ich darin vor.
Ich wurde von einem finnischen Online-Medium um ein Interview zu den RKI-Protokollen gebeten. In dem Gespräch fasse ich den Stand der Dinge zusammen und empfehle, dass auch in Finnland die betreffenden Protokolle öffentlich gemacht werden. Das Gespräch ist in Deutsch mit finnischen Untertiteln: https://positv.fi/videot/erikoishaastattelu-bastian-barucker/
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Herr Lauterbach wird gefragt, ob das RKI Weisungen von der Politik bekam, was wiederum bedeuten würde, dass er bzgl. der Unabhängigkeit des RKIs gelogen hat.
Quelle: https://m.youtube.com/watch?v=--ohgIfFb9I
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Ioannidis, 4.9.2024: "Ich stand damals in Kontakt mit sehr vielen Top-Epidemiologen der Welt, die sich an mich gewandt haben. Sie meinten zur mir, dass ist unglaublich, was hier gerade passiert, aber wir können nichts sagen. Wenn wir widersprechen würden, würden wir augenblicklich zerstört."
Quelle:https://sound.orf.at/podcast/oe1/dimensionen/john-ioannidis-das-gewissen-der-wissenschaft

wichtige Video von Ioannidis aus April 2020: (1)https://youtube.com/watch?v=T-saAuXaPok
(2)https://youtube.com/watch?v=QUvWaxuurzQ
(3) Datenfiasko-Artikel, März 2020 https://statnews.com/2020/03/17/a-fiasco-in-the-making-as-the-coronavirus-pandemic-takes-hold-we-are-making-decisions-without-reliable-data/
"die seelisch daran zerbrach, nicht mehr in ihrem geliebten Beruf als Altenpflegerin arbeiten zu können. Sie wurde psychisch krank, weil sie das Mobbing im Kollegenkreis, die tägliche Testerei, die Repressalien der Ämter und das furchtbare Klima in der Gesellschaft nicht mehr aushalten konnte." Barucker: Ich habe ähnliche Fälle in meinem engsten Bekanntenkreis und werde mich daher weiterhin für Gerechtigkeit einsetzen.
https://www.nordkurier.de/regional/uckermark/corona-impfpflicht-rki-leaks-osnabrueck-fuer-altenpflegerin-angela-kommt-dieses-urteil-zu-spaet-2867240
Gastbeitrag: Eine mit der Pandemiepolitik sehr vertraute Rechtsanwältin beschreibt die Befragung des RKI-Präsidenten Lars Schaade vor dem Verwaltungsgericht in Osnabrück. In dem Verfahren ging es um die Rechtmäßigkeit der sektoralen Impfpflicht.

"Das Ergebnis der ebenso freundlichen wie kritischen richterlichen Befragung des Zeugen Schaade durch den Vorsitzenden war eindeutig: Die „Wissenschaft“, auf die das RKI sein Pandemie-Management stützte, war maßgeblich von der Politik und von Weisungen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) mitbestimmt worden. Mit wenigen Worten des Zeugen Lars Schaade wurde nun zahlreichen Urteilen aus der Pandemiezeit die juristische Grundlage entzogen. Schaade erweckte hierbei nicht den Eindruck, die juristische Tragweite seiner Aussagen zu überblicken."

https://blog.bastian-barucker.de/osnabrueck-anwaeltin-beschreibt-gerichtsverhandlung-mit-lars-schaade/
Podcast: Osnabrück - Anwältin beschreibt Gerichtsverhandlung mit Lars Schaade: "Man kann wohl mit Recht als „Paukenschlag“ bezeichnen, was gestern in Osnabrück geschah: Der Präsident des Verwaltungsgerichts Osnabrück, Herr Prof. Neuhäuser und die Richter der dortigen 3. Kammer vernahmen Lars Schaade, den derzeitigen Präsidenten des Robert-Koch-Instituts, zu der Frage, ob das RKI immer streng wissenschaftlich gearbeitet oder aber auch auf Weisungen der Politik hin agiert hat.

Das Ergebnis der ebenso freundlichen wie kritischen richterlichen Befragung des Zeugen Schaade durch den Vorsitzenden war eindeutig: Die „Wissenschaft“, auf die das RKI sein Pandemie-Management stützte, war maßgeblich von der Politik und von Weisungen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) mitbestimmt worden. Mit wenigen Worten des Zeugen Lars Schaade wurde nun zahlreichen Urteilen aus der Pandemiezeit die juristische Grundlage entzogen. Schaade erweckte hierbei nicht den Eindruck, die juristische Tragweite seiner Aussagen zu überblicken
." https://bbarucker.podigee.io/153-schaade-urteil-impfpflicht
Gemeinsam Wachsen Wochenende vom 7.-9. Februar 2025 mit Bastian Barucker im Lassaner Winkel

Ausgehend vom eigenen Befinden oder aktuellen Konfliktsituationen, ermöglichen diese Gruppen, in denen die Teilnehmenden individuell begleitet werden, mit der Gefühls- und Körperarbeit tiefe Erfahrungen zu machen und erfüllende Beziehungsmuster zu entwickeln. https://www.gefuehls-und-koerperarbeit.de/begleitung/wochenende/
Von Anfang an war klar, dass dieser Konflikt militärisch nicht zu lösen ist. Nun sind hunderttausende Soldaten und auch Zivilisten tot und unzählige verletzt und schwer traumatisiert.
Ein bewegendes Wochenende Gefühls und Körperarbeit liegt hinter mir. Wieder durfte sich zeigen, dass in einem Raum, in dem alle Gefühle willkommen sind und eine achtsame Begleitung stattfindet, Menschen erkennen, welche Erfahrungen sie tief geprägt haben. Eine Frau erlebte, wie sehr sie schon als Säugling darum bemüht war, es anderen Recht zu machen und dabei ihre eigenen Bedürfnisse und Wünsche vernachlässigte. So entstand ein nicht erfüllendes, sich falsch anfühlendes Leben. Jahrzehntelang richtete sie ihre Handlungen, aufgrund frühkindlicher Erfahrung danach aus pflichtbewusst zu tun, was von ihr gewünscht wurde.

Nun jedoch, macht sie sich auf den Weg Verantwortung für sich zu übernehmen und ihr Leben erfüllender zu gestalten. Ein toller Schritt!

Unsere Welt sähe sehr anders aus, wenn mehr Menschen ihre Wunden zeigen und integrieren. Dafür braucht es enorm viel Mut und adäquate Begleitung. Es ist jedoch notwendig um den destruktiven Wiederholungszwang zu beenden.
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In Bremen sollte am 31.8. eine öffentl. Veranstaltung zu Hintergründen der Pandemiepolitik stattfinden. Geladen waren Kritiker der Maßnahmen aus verschiedensten Fachbereichen. Durch mehrfache, spontane Kündigungen der Räumlichkeiten wurde die Veranstaltung verunmöglicht.

Völlig unabhängig von der Qualität der Vorträge ist es einfach eine Bankrotterklärung an die "offene Gesellschaft" und eine Verunmöglichung demokratischer Prozesse, wenn gewisse, legale Meinungen und Perspektiven aus dem Debattenraum mittels cancel culture verbannt werden.

Es ist für Veranstalter weiterhin äußerst schwierig Symposien oder Diskussionen zu organisieren, weil das Risiko kurzfristiger Raumkündigungen besteht.

Daher ist es wichtig, dass mehr Menschen Räumlichkeiten auch regierungskritischen Veranstaltungen zur Verfügung stellen und dass die Öffentlichkeit überhaupt von dieser Cancel Culture erfährt.

Quelle: https://youtube.com/watch?v=3KElLq1eDqs
Ein hervorragender Text von Tomasz Kurianowicz, Chefredakteur der Berliner Zeitung, für deren Open-Source-Initiative ich regelmäßig Artikel schreibe.

"Unsere Leser sind mündige Bürger. Wir wissen, dass sie die Kontroverse schätzen und sich ihr eigenes Bild machen. Wir stehen hinter unseren Kolleginnen und Kollegen, die für ausgewogene, faire und kritische Berichterstattung sorgen. Und wir empfehlen sowohl dem Verfassungsschutz als auch der Konkurrenz, nochmals ins Grundgesetz zu blicken, dessen 75. Jubiläum dieses Jahr von Medienhäusern sowie Politikern ausgiebig gefeiert wurde. In Artikel 5 des Grundgesetzes heißt es: „Jeder hat das Recht, seine Meinung (...) frei zu äußern (…). Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung (...) werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“"

https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/berliner-zeitung-auch-der-bayerische-verfassungsschutz-steht-nicht-ueber-dem-grundgesetz-li.2252530