💥Reykjavík-Prinzipien für
Demokratie -
Teil 3💥

Beim Gipfeltreffen des Europarates in Reykjavík im Jahr 2023, wurden die "Reykjavík-Prinzipien für Demokratie" beschlossen.

Quelle:
https://www.coe.int/en/web/steering-committee-on-democracy/10-principles-for-democracy

Zu beachten ist, dass diese Prinzipien als globale Standards mit weltweiter Geltung aufgebaut werden sollen:

Prinzip 3:

"Zusammen wollen wir unabhängige und effektive Parlamente und andere demokratische Institutionen aufrechterhalten und schützen, die ihre eigenen Regeln und Verfahren festlegen und in denen Vertreter des gesamten politischen Spektrums teilnehmen können. Alle gewählten Vertreter werden hohe ethische Standards einhalten."

Kritik:

Auch das klingt gut und demokratisch.
Aber es besteht das Risiko, dass diese Institutionen so gestärkt werden, dass sie zu wenig Kontrolle oder Rechenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit haben. Eine übermäßige Konzentration von Macht innerhalb eines Parlaments oder einer Institution könnte die Checks and Balances schwächen, was zu undemokratischen Praktiken führt.

In Deutschland beispielsweise gibt es die sogenannte Indemnität (Art. 46 GG).
Ein Abgrordneter darf nicht wegen seines Abstimmungsverhaltens juristisch belangt werden.

Der Generalbundesanwalt sieht diese Regel unbeschränkt. Das heißt Parlamentarier können frei alles beschließen, was auch immer sie möchten - ohne jegliche Beschränkung - und dürfen dafür nicht belangt wären.

Die Einführung einer potenziell tödlichen Impfpflicht ist dann plötzlich straffrei.
Die gesetzliche Einführung von Todesschüssen an der Grenze wäre straffrei. Strafbar wäre nur der Schütze.
Die Einführung von Arbeitslagern wäre für Politiker straffrei, usw.

Offensichtlich besteht ein eklatanter Widerspruch zwischen unabhängigen Parlamenten und hohen ethischen Standards. Denn wer legt die hohen ethischen Standards fest? Und wer kontrolliert die Einhaltung der hohen ethischen Standards?

Die Bevölkerung hat keinerlei Möglichkeit das Parlament wieder abzuwählen oder die Standards festzulegen, an die das Parlament sich halten muss.

Alles bleibt innerhalb eines geschlossenen elitären Kreises, der durch den eigentlich Souverän, das Volk, nicht kontrollierbar ist.

Auch hier achten die Regierungschefs des Europarats streng darauf, dass die absolute oder fast schon absolutistische Macht bei den Parlamenten liegt, die Bevölkerung spielt außerhalb des (Personal-)Wahlakts keine Rolle.

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