Wenn zwei das gleiche tun ist das noch lange nicht dasselbe.
Deutsche Rechtssprechung

"Das Ergebnis fiel zugunsten von Cathy Hummels aus: "Mit Rücksicht auf die umgehende Löschung des Tweets durch die Betroffene, ihre unmittelbar darauffolgenden Erklärungen, die Umstände des Posts und die Person und Persönlichkeit der Betroffenen ergaben sich in subjektiver Hinsicht keine konkreten Anhaltspunkte für den Anfangsverdacht eines strafbaren Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen", so Grotz. Es werde daher nicht zu der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kommen.
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#Afd #höcke #hummels

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