Halle/S., 12.09.2022: Komplettes Video Störung der Friedens- und Freiheitsdemo durch zwei Ukrainerinnen und Anzeigenerstattung gegen sie
"Haben die beiden Damen mehr Rechte als andere Menschen hier in diesem Land?"
Zwei Ukrainerinnen störten unsere Friedens- und Freiheitskundgebung, trampelten auf unseren Bannern und Plakaten herum, verabschiedeten sich mit einem Gruss, strafbar nach § 86a und erhielten eine Anzeige. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Verwendung dieses "Grußes" durch § 86a des Strafgesetzbuches (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) sowie ggfls. § 130 (Volksverhetzung) unter Strafe gestellt.
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